Es kommt leider immer wieder vor, dass es Meinungsverschiedenheiten oder im schlimmsten Fall auch strafrechtlich relevante Vorkommnisse im Lehrbetrieb gibt. Dies kann zu frustration am Arbeitsplatz, nachlassender Leistung und im schlimmsten Fall auch u gesundheitlichen bzw. privaten Problemen führen. Wer dein Ansprechpartner im Falle des Falles sein könnte, erfährst du hier.

An Orten wo Menschen viel Zeit miteinander verbringen, kann es durchaus vorkommen, dass hin und wieder Konflikte entstehen. Hier reichen manchmal auch schon Lappalien aus, um die Situation eskalieren zu lassen. Manchmal passiert es allerdings, dass eindeutiges Fehlverhalten zu weit geht. Spätestens dann, herrscht definitiv Handlungsbedarf. Begriffe wie Mobbing bzw., wenn es z.B. von einem (vermeintlich) Vorgesetzten ausgeht, Bossing sind selbst in den besten Betrieben keine Fremdwörter mehr. In Österreich ist der Begriff Mobbing vom Gesetzgeber nicht definiert, wohl aber die typischen  Faktoren und Facetten (siehe Gleichbehandlungsgesetz, Strafrecht).

Zu aller erst, solltest du mit der betreffenden Person oder Abteilung den Kontakt suchen. In den meisten Fällen handelt es sich um Missverständnisse, welche sich relativ einfach beseitigen lassen. Wenn du dir unsicher bist, hole dir eine möglichst unabhängige Person als Mediator  hinzu. Sie/Er achtet darauf, dass alle handelnden Personen höflich miteinander umgehen und liefert, im Idealfall, den einen oder anderen Input, um euch bei der Suche nach einer passablen Lösung zu helfen. Du könntest das Gespräch zum Beispiel so beginnen lassen: „Darf ich mit dir kurz reden? Mir ist nämlich in letzter Zeit aufgefallen, dass du mir gegenüber einen rauen Ton hast.“ Versuche nicht zu viel negative Kritik an deinem Gegenüber auszuüben. Du möchtest ja schließlich den Konflikt aus der Welt schaffen und ihn nicht anfachen.

Falls das Problem weiterhin bestehen sollte oder du keine direkte Konfrontation mit dieser Person möchtest, wende dich am besten an deinen Lehrbeauftragten oder eine vertrauenswürdige/n Mitarbeiter/in. Bei vielen Firmen oder Institutionen existiert auch ein Betriebsrat, der dich beraten kann. Informiere dich am besten, aus welchen Mitgliedern er aktuell besteht und wer für dein Anliegen in Frage käme.

Hat sich die Situation weiterhin nicht geeändert und stellt für dich ein großes Problem dar, gäbe es auch die Möglichkeit, bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft Rat einzuholen. Sie können dir auch, bis zu einem gewissen Grad, rechtlichen Beistand leisten. Falls du minderjährig sein solltest, nimm dir immer (!) zu allen wichtigen Terminen einen Erziehungsberechtigten mit! Sollte der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber sich bei dir beschweren möchte, ist es ratsam, bei gewissen Themen eine Person deines Vertrauens hinzuzuziehen. Hier geht es nicht nur um die Tatsache, dass du bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vom Gesetzgeber aus, als mündiger Minderjähriger zählst, sondern auch vielmehr um die persönliche Unterstützung und auch um die Aufgabe des Zeugen.

Falls du Unterstützung einer Gewerkschaft haben möchtest, musst du auch Mitglied in dieser sein. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach deinem Einkommen und beträgt 1% deines Bruttoeinkommens bzw. bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienstnehmer (GÖD) für Schüler, Lehrlinge, Verwaltungsassistenten, Krankenpflegeschüler und Personen im Ausbildungsdienst (PiAD) nur 1,10€. Keine große Summe, jedoch ein wichtiger Beitrag.

Ich hoffe, dass du das hier Niedergeschriebene niemals benötigen wirst. Eine genaue Auflistung deiner Rechte und Pflichten als Lehrling findest du auf der Homepage der Arbeiterkammer.

Arbeiterkammer Österreich
Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD)
Mobbing / Arbeiterkammer Wien