Als Lehrling bekommst du rechtlich betrachtet keinen Gehalt, sondern ein Lehrlingseinkommen (vormals Lehrlingsentschädigung). Dieser Lohn ist im Kollektivvertrag geregelt und stellt einen Mindestsatz dar – d. h. mehr geht immer, weniger nicht. Diese kollektiven Mindestsätze werden einmal im Jahr z. B. an die wirtschaftliche Situation in Österreich angepasst.

Die aktuelle Höhe der Einkommen richtet sich in unserem Fall auch nach den Institutionen und liegt aktuell bei folgenden Brutto-Beträgen (Brutto = hier werden noch die Steuern abgezogen):

Institution:1. LJ2. LJ3. LJ4. LJGültig ab:
Öffentlicher Dienst1 (Angestellte+Arbeiter)
€ 1.103€ 1.301€ 1.527€ 1.8671.1.2026
+ Sonderregelung für Lehrlinge mit Reifeprüfung2€ 1.301€ 1.527€ 1.867€ 1.8671.1.2026
Universitäten3
(Angestellte+Arbeiter)
€ 1.103€ 1.301€ 1.527€ 1.8671.1.2026
Landesdienst und Gemeinden Oberösterreichs4 (Gemeindebedienstete)€ 1.012€ 1.264€ 1.5171.1.2025
Gemeinde Wien
(gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge) (Gemeindebedienstete)
€ 1.093€ 1.348€ 1.475€ 1.9201.1.2026
Arbeiterkammer Wien (Angestellte+Arbeiter)€ 1.120€ 1.260€ 1.540€ 1.8201.1.2026
Österreichische Akademie der Wissenschaften
(Angestellte)
€ 1.022€ 1.354€ 1.785€ 2.3201.1.2026
Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, alle Angaben ohne Gewähr!

1 Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes, Gruppe Verwaltung (z. B. Österreichisches Staatsarchiv, Ministerien)
2 (Matura) oder Berufsreifeprüfung
3 z. B. Universitätsbibliotheken
4 (festgelegt durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Personal und Direktion Inneres und Kommunales)


zuletzt aktualisiert: 17.02.2026