Als Lehrling bekommst du rechtlich betrachtet keinen Gehalt, sondern ein Lehrlingseinkommen (vormals Lehrlingsentschädigung). Dieser Lohn ist im Kollektivvertrag geregelt und stellt einen Mindestsatz dar – d. h. mehr geht immer, weniger nicht. Diese kollektiven Mindestsätze werden einmal im Jahr z. B. an die wirtschaftliche Situation in Österreich angepasst.

Die aktuelle Höhe der Einkommen richtet sich in unserem Fall auch nach den Institutionen und liegt aktuell bei folgenden Brutto-Beträgen (Brutto = hier werden noch die Steuern abgezogen):

Institution:1. LJ2. LJ3. LJ4. LJGültig ab:
Öffentlicher Dienst1 (Angestellte)
€ 700€ 920€ 1.090€ 1.4501.1.2023
Universitäten2
(Angestellte+Arbeiter)
€ 863€ 1.045€ 1.252€ 1.5631.2.2023
Landes- und Gemeindendienst Oberösterreich€ 643€ 847€ 1.1451.1.2022
Gemeinde Wien
(gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge)
€ 968€ 1.193€ 1.306€ 1.6991.1.2023
-> bei Lehrantritt vor dem 1. August 2019€ 900€ 1.150€ 1.545€ 2.0301.1.2023
Arbeiterkammer Wien (Angestellte+Arbeiter)€ 785€ 897€ 1.233€ 1.3451.1.2023
Österreichische Akademie der Wissenschaften
(Angestellte)
€ 773€ 1.039€ 1.386€ 1.8161.4.2022
Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, alle Angaben ohne Gewähr!

1 z. B. Österreichisches Staatsarchiv, Landesbibliotheken und Landesarchive der Bundesländer
2 Universitätsbibliotheken


zuletzt aktualisiert: 16.02.2023