Als Lehrling bekommst du rechtlich betrachtet keinen Gehalt, sondern ein Lehrlingseinkommen (vormals Lehrlingsentschädigung). Dieser Lohn ist im Kollektivvertrag geregelt und stellt einen Mindestsatz dar – d. h. mehr geht immer, weniger nicht. Diese kollektiven Mindestsätze werden einmal im Jahr z. B. an die wirtschaftliche Situation in Österreich angepasst.

Die aktuelle Höhe der Einkommen richtet sich in unserem Fall auch nach den Institutionen und liegt aktuell bei folgenden Brutto-Beträgen (Brutto = hier werden noch die Steuern abgezogen):

Institution:1. LJ2. LJ3. LJ4. LJGültig ab:
Öffentlicher Dienst1 (Angestellte)
€ 800€ 1.010€ 1.190€ 1.5801.1.2024
Universitäten2
(Angestellte+Arbeiter)
€ 943€ 1.141€ 1.367€ 1.7071.2.2024
Landes- und Gemeindendienst Oberösterreich€ 977€ 1.222€ 1.4661.1.2024
Gemeinde Wien
(gemäß Dienstvorschrift für Lehrlinge)
€ 1.056€ 1.302€ 1.425€ 1.8551.1.2024
Arbeiterkammer Wien (Angestellte+Arbeiter)€ 890€ 1.017€ 1.398€ 1.5251.1.2024
Österreichische Akademie der Wissenschaften
(Angestellte)
€ 927€ 1.246€ 1.662€ 2.1781.1.2024
Quelle: Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich, alle Angaben ohne Gewähr!

1 z. B. Österreichisches Staatsarchiv, Landesbibliotheken und Landesarchive der Bundesländer
2 Universitätsbibliotheken


zuletzt aktualisiert: 16.02.2024