Um Lehrlinge in einem Betrieb ausbilden zu können, bedarf es, neben einem positven Feststellungsbescheid, auch eine/n zertifizierten Lehrlingsausbilder/in. Die unten angeführten Fragestellungen sollen einen kleinen Überblick über die Anforderungen und den Ablauf der Ausbildung zur / zum Lehrlingsausbilder/in geben.
F: Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung zur/zum Lehrlingsausbilder/in machen zu können?
A: Ein/e Lehrlilingsausbilder/in sollte neben sozialen und fachlichen Kompetenzen, auch über Führungseigenschaften, Durchsetzungsvermögen, lösungsorientiertes Denken und Handeln, Flexiblität und Geduld verfügen. Außerdem muss die Person das 18. Lebensjahr vollendet haben.
F: Wo findet der Kurs „Ausbildung zur/zum Lehrlingsausbilder/in“ statt?
A: Der Kurs wird beim Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich (WIFI), dem Berufsförderungsinstitut Österreich (BFI), sowie von der Firma FARO Consulting GmbH angeboten.
F: Gibt es Alternativen zur Prüfung / zum Kurs?
A: Ja, es muss kein zusätzlicher Kurs besucht werden, wenn folgende Prüfungen bereits abgelegt wurden:
- Die Notariatsprüfung,
- die Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
- die Fachprüfung für Buchprüfer und Steuerberater,
- die Fachprüfung für Steuerberater,
- die Rechtsanwaltsprüfung,
- die Ziviltechnikerprüfung,
- die Prüfung für den Apothekerberuf,
- die Unternehmerprüfung,
- die Meisterprüfung gemäß den Vorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, sofern der Prüfungsteil über die fachlichen und pädagogischen Fertigkeiten zur Ausbildung von Lehrlingen erfolgreich abgelegt wurde,
- die Dienstprüfung für Beamte des Bundes, der Länder oder der Gemeinden für die Verwendungsgruppen A, B oder C oder für die Verwendungsgruppen A1, A2 oder A3 sowie die entsprechenden Dienstprüfungen für Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder oder der Gemeinden, oder
- die Richteramtsprüfung,
- die Lehramtsprüfung an einer berufspädagogischen Akademie für Berufsschulen,
- die Abschlussprüfung an den Meisterschulen,
- die Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe,
- die Befähigungsprüfung für das Zimmermeistergewerbe,
- die Befähigungsprüfung für das Steinmetzmeistergewerbe,
- die Befähigungsprüfung für das Brunnenmeistergewerbe,
- die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Bauträger,
- die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Technischen Büros,
- die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren,
- die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe.
Quelle: WKO, abgerufen am 03.05.2018
F: Wie hoch ist die Kursgebühr?
A: Die Kursgebühr am WIFI Wien beträgt derzeit € 440. (Stand 05/2018)
F: Wie lange dauert der Kurs?
A: Der Kurs besteht aus insgesamt 40 Unterrichtseinheiten und einer mündlichen Prüfung (Fachgespräch).
F: Wie viele Lehrlinge dürfen pro Ausbilder ausgebildet werden?
A: Maximal 5 Lehrlinge pro Ausbilder. Falls der Ausbilder ausschließlich dieser Tätigkeit nachkommt, dürfen maximal 15 Lehrlinge ausgebildet werden.
F: In welchem Gesetz finde ich die Grundlagen für die Lehrlingsausbildung?
A: Als gesetzliche Grundlage dient das Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Weiterführende Links:
Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich (WIFI)
Qualität in der Lehre
WKO / Bildung und Lehre
Arbeiterkammer / Lehre
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