In Österreich gibt es seit dem Schuljahr 2016/17 bzw. mit Juli 2017 die gesetzliche Ausbildungspflicht für alle unter 18-Jährigen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. (Quelle: Österr. Ausbildungspflichtgesetz, § 4. (1))
Leider findet nicht jede/r gleich auf Anhieb die passende Lehrstelle oder ist sich nicht ganz sicher, welche Branche die Richtige, zumindest für die nächsten Jahre, wäre. Wie sieht jedoch der weitere Vorgang aus? Ab wann drohen die ersten Strafen?
Was ist die Ausbildungspflicht bzw. wen betrifft sie?
Im Gegensatz zahlreicher Meinungen, handelt es sich bei der Ausbildungspflicht nicht um eine Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht. Hauptgrund für die Einführung dieser Regelung war, dass laut damaligen Schätzungen ca. 5.000 Jugendliche pro Jahr nach Abschluss der Schulpflicht keine weiterführende Schule besuchen oder eine Ausbildung, wie zum Beispiel eine Lehre, machen. Durch diesen Umstand, ist die Wahrscheinlichkeit um das Dreifache höher, im späteren Leben arbeitslos zu sein bzw. sogar um das Vierfache höher, dass diese Personen im Niedriglohnsegment tätig sein werden und kaum bis gar keine Aufstiegschancen im Beruf haben könnten. (Quelle)
Die Ausbildungspflicht betrifft alle Jugendlichen, die die allgemeine Schulpflicht (9 Schuljahre) beendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der/die Jugendliche hat die Möglichkeit, eine weiterführende Schule zu besuchen, eine Lehrausbildung oder eine sonstige Ausbildung (Praktikum) zu machen. Sollte kein Pflichtabschluss (also ein positives Abschlusszeugnis) vorhanden sein, kann durch den Besuch von Kursen zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung, die Ausbildungspflicht ebenfalls erfüllt werden.
Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen. Diese wären unter anderem, wenn der/die Jugendliche Kinderbetreuungsgeld bezieht, bereits eine weiterführende Ausbildung abgeschlossen hat oder der Präsenz- bzw. Zivildienst geleistet wird. -> Weitere Gründe
Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Koordinierungsstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu kontaktieren und nachzufragen.
Ich möchte eine Lehre machen, finde jedoch keine Lehrstelle
Es ist nicht immer einfach, den passenden Beruf oder in jeder Sparte eine geeignete Lehrstelle zu finden. Um trotzdem die Ausbildungspflicht zu erfüllen, gibt es eine Menge an Optionen, die der Arbeitsmarkt in Österreich bereithält. Durch diese Möglichkeiten erhält man einerseits eine (mitunter) sinnvolle Beschäftigung, hat keine Lücken im Lebenslauf und kann sich umso besser auf zukünftige Bewerbungsprozesse vorbereiten. Eine Variante wäre die sogenannte überbetriebliche Berufsausbildung.
Überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA)
Jugendliche können in Österreich eine sog. überbetriebliche Berufsausbildung machen. In diesem Fall findet die Lehrausbildung nicht in einem Betrieb statt, sondern bei Institutionen wie z.B. Jugend am Werk, WIFI oder unter anderem auch murad & murad – die Auswahl an Anbietern ist sehr groß. Erwähnenswert wäre jedoch, dass nicht jeder ÜBA-Anbieter auch jeden Lehrberuf anbietet.
Die Ausbildungsstellen werden über das Arbeitsmarkt Service (AMS) organisiert, da es sich um eine staatlich geförderte Maßnahme handelt, um Jugendlichen ohne Lehrstelle, die Möglichkeit einer adäquaten Ausbildung zu geben. Es gibt jedoch auch Lehrstellen, auf die man sich direkt bei den Anbietern bewerben kann – dies stellt jedoch die Ausnahme dar, weshalb eine Beratung über die zuständige AMS-Geschäftsstelle empfehlenswert ist.
Sofern ein geeigneter Beruf gefunden wurde, wird ein Ausbildungsvertrag aussgestellt. Das heißt, dass der/die Jugendliche dieselben Rechte und Pflichten hat, wie ein normaler Lehrling. Dazu zählt auch der Besuch der Berufsschule auf Grund des dualen Ausbildungssystems.
Die Lehrzeit richtet sich prinzipiell nach der jeweils gültigen Verordnung. Diese kann – je nach Vorbildung – verkürzt oder aufgrund besonderer Bedürfnisse auch verlängert werden. Das Besondere an der überbetrieblichen Berufsausbildung ist, dass die Übernahme in einen Lehrbetrieb jederzeit möglich ist. Sollte kein Betrieb gefunden werden, so kann der Lehrling die Lehrzeit bis zum Schluss bei der jeweiligen Bildungseinrichtung verbringen. Der/Die Auszubildende erhält außerdem eine Lehrlingsentschädigung.
Was passiert, wenn ich keine Lehrstelle finde und keine weiterführende Schule besuche?
In der Regel wird vier Monate nach der letzten abgeschlossen bzw. abgebrochenen Schule oder Ausbildung ein Brief durch die Koordinierungsstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz an den/die betroffene/n Jugendliche/n und dessen/deren Erziehungsberechtigten versendet. In diesem Schreiben befinden sich die Kontaktdaten der Koordinationsstellen und der Hinweis, dass jederzeit Hilfe durch das AMS oder das Jugendcoaching erfolgen kann. Gibt es keine Reaktion auf das erste Schreiben, wird in absehbarer Zeit ein weiterer Brief versendet. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, kann eine Strafanzeige durch die zuständigen Behörden erfolgen. Die Strafen beginnen hier bei 100 Euro und enden im Wiederholungsfall bei 1.000 Euro.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Thenen Ausbildungspflicht, überbetriebliche Berufsausbildung,…?
Weitere und ausführliche Informationen erhältst du auf folgenden Webseiten:
FAQ: Bewerbungen schreiben? Hier sind 12 Tipps!
Über den Lehrberuf „Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/in“
Häufig gestellte Fragen | AusbildungBis18.at
Überbetriebliche Berufsausbildung .at | Lehrling.at
Information über Bildungs- und Ausbildungsangebote zur Erfüllung der Ausbildungspflicht (PDF)
Ich bin mir bei der Wahl des Berufes noch unschlüssig.
In diesem Fall empfehlen wir, einen Berufsauswahltest zu machen. Unter anderem kann dieser auch online gemacht werden:
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