Zu den vier Grundaufgaben von Archiven, Bibliotheken, Informations- und Dokumentationsstellen oder ähnlichen Einrichtungen gehören:
- das planmäßige Sammeln von Informationen oder Objekten (Archivakten, Fotografien, Plakate, Planmaterial, Literatur, audiovisuelle Medien, etc.) laut des jeweiligen Sammlungsschwerpunktes und des Leitbildes des Unternehmens oder laut Auftrag des Trägers,
- das fachgerechte Bewahren dieser Bestände (geeignete Räume, Klima, fachgerechte Verpackung und Lagersysteme, Verstandortung),
- das systematische Erschließen in Datenbanken inklusive Inventarisierungs-Standards (RDA, ISAD(G), etc.)
- und das Vermitteln bzw. die Bereitstellung von Material für die Forschung (Publikationen, Ausstellungen, Vorträge, Führungen, Digitalisierung, Online-Datenbanken).
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