Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Text die männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe gelten jedoch in der männlichen und weiblichen Form entsprechend. Texte in eckigen Klammern "[]" sind als Kommentare zu verstehen. Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.
Aus aktuellem Anlass, nämlich dass am kommenden Montag, 4. September, wieder die 2. ABI-Klasse starten wird, habe ich mir gedacht, dass ich hierzu einen kleinen Beitrag schreibe.
Jaja, vielleicht erinnert sich der eine oder andere an seinen allerersten Tag in der Berufsschule. Einige Wochen zuvor wird der Lehrbetrieb bzw. Lehrberechtigte per Brief mit dem Betreff „Einberufung“ von der Berufsschule für Handel und Reisen über den kommenden Lehrgangstermin inklusive der unterrichtsfreien Tage informiert.
Der sogenannten „Einberufung“ ist meist auch ein ähnliches Informationsschreiben für den Lehrling beigelegt, wo dieser etwas freundlicher zum Lehrgang eingeladen wird. Zu dieser Einladung wird dem Lehrling auch mitgeteilt, was er oder sie am ersten Schultag der 1. bzw. 2. Klasse [z.B. für Maturanten] alles vorzulegen hat [hier geht es wirklich nur um das allererste Mal; mein Tipp gleich vorab: Einfach gleich alles in Kopie mitbringen und die Originale nur zur Sicherheit mitbringen]:
- Meldezettel,
- Geburtsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- E-Card [primär nur als Nachweis für die Sozialversicherungsnummer],
- Lehrvertrag in Kopie, inkl. Bestätigung der Firma über ein aufrechtes Lehrverhältnis [die Bestätigung wird meist von der jeweiligen Personalabteilung vor dem Schulbesuch bereitgestellt, sonst bitte nachfragen],
- Zeugnisse der 8., 9. und letzten Schulstufe in Kopie,
- 2 Passbilder,
- ein Schülerbeitrag ca. € 15.- [Kostenersatz für Kopien, das mit dem „ca.“ fand ich immer etwas amüsant],
- Schreibzeug,
- Taschenrechner [am besten einen, der mehrere Rechenergebnisse speichern kann, z.B. ein handelsüblicher Texas Instruments, ein Handy gilt nicht als Taschenrechnerersatz],
- USB-Stick [Schreibzeug, Taschenrechner und USB-Stick sind während der gesamten Schulzeit dabei zu haben]
- [Tipp von mir: und einen Ordner mit Trennblättern zum Einheften von Arbeitsblättern mitbringen]
An jedem Lehrgangsbeginn oder bereits beim Informationsschreiben bekommen die Lehrlinge auch die Schul- und Hausordnung mit, welche sowohl von den Schülern, als auch von den Erziehungsberechtigten (bei unter 18-Jährigen) und dem Ausbilder zu unterschreiben sind [ein nicht so einfaches Unterfangen für die Lehrlinge aus den Bundesländern]. Des Weiteren wird auch nach einer (von den Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Lehrlingen) unterschriebenen Einverständniserklärung für die Veröffentlichung von Fotos oder Videos im Rahmen von Schulveranstaltungen verlangt.
Schulbeginn ist dann meistens ein Montag um 8:15h (2. Schulstunde). Für die ABI-ler heißt es dann sich – je nach Teilnehmerzahl – im Raum 323a zusammen zu finden und dort vom besonders freundlichen und hilfsbereiten Klassenvorstand (Frau R.) eine erste Einweisung zu erhalten. Der erste Schultag ist auch gleichzeitig bereits ein ganz normaler, langer Tag.
Essenstechnisch lohnt es sich, in der Früh beim Billa in der Nähe vom Urban-Loritz-Platz vorbeizuschauen, denn zur Mittagszeit ist dort die Hölle los. In der Nähe befinden sich diverse Kebab- und Würstelstände und ein, zwei Bäcker bei der U6. Die Lugner City oder der Westbahnhof sind zwar nicht weit weg, aber die Mittagspause reicht meist nicht aus, um sich dort etwas zu kaufen. Zu meiner Berufsschulzeit gab es zwar ein Schulbuffet im Gebäude, aber das Preis-Leistungs-Verhältnis war nicht besonders gut, aber seither habe ich gehört, dass es sich deutlich verbessert haben soll. Erfahrungsberichte in diese Richtung würden uns freuen – schreibt es einfach in die Kommentare.
Vielleicht zum Abschluss noch ein paar Worte zum Thema Kosten. In den meisten/vielen/einigen Fällen werden z.B. die Schülerheimkosten für Lehrlinge aus den Bundesländern oder das Top-Jugendticket für die Öffis vom Arbeitgeber übernommen. Ähnlich kann es auch bei Fachexkursionen, wie z.B. bei der Frankfurter Buchmesse, oder bei den Kosten für den Lehrabschluss-Vorbereitungskurs bzw. die eigentliche Lehrabschlussprüfung (LAP) bis hin zum oben genannten Kopierersatzgeld sein. Ich denke mir hier, wer höflich fragt und z.B. mit guter Leistungserbringung begründen kann, der bekommt hoffentlich das eine oder andere vom Arbeitgeber bezahlt oder rückerstattet. Es wäre zumindest einen Versuch wert.
Wir wünschen euch einen angenehmen Start ins neue Schuljahr!
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