GZ A 0011/1-2021
An der AB Universitätsbibliothek gelangt die Stelle e. Referent*in gemäß Angestelltengesetz,
Verwendungsgruppe IIIa des Kollektivvertrages der Universitäten zur Besetzung. Das monatliche
Mindestgehalt für diese Verwendung beträgt € 536,80 brutto (14x jährlich) und kann sich
eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung
tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
- Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
- Beschäftigungsdauer: befristet auf die Dauer einer Karenzierung, voraussichtlich bis 31.12.2022
- Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 10
- Arbeitszeit: DI, MI, FR jeweils am Nachmittag
- Aufgabenbereiche: Mitarbeit in der Fakultätsbibliothek für Rechtswissenschaften/Zeitschriftenverwaltung und Informationsdienst (Ausleihe und Rückgabe von Medien); Mitarbeit bei bibliothekarischen Projekten
- Anstellungsvoraussetzung: abgeschlossene Reifeprüfung
- Erwünschte Zusatzqualifikation: Bibliothekserfahrung, gute IT-Anwender*innenkenntnisse
- Gewünschte persönliche Eigenschaften: Genauigkeit, ausgeprägtes Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzfreude, Flexibilität, Verlässlichkeit
Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662/8044-3043 gegeben. Bewerbungsfrist bis 10. Februar 2021
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@sbg.ac.at.
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl der Stellenausschreibungsenden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@sbg.ac.at
Quelle: https://www.uni-salzburg.at/fileadmin/multimedia/Serviceeinrichtung%20Personal/documents/A_0011_MA_UB_10.pdf (Stand: 05. Februar 2021)
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