Universität des Lebens – Verantwortung für Mensch und Natur: Wir arbeiten für eine nachhaltige, zukunftsfähige Nutzung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen.
An der Universitätsbibliothek und -archiv der BOKU kommt es zur Besetzung einer Stelle als:
Bibliotheksmitarbeiter/in (Verrechnung)
(Kennzahl 34)
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab sofort – unbefristet
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIb
Bruttomonatsgehalt (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 1.939,60 (14x jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
Rechnungswesen für alle Bereiche der Bibliothek
Vorerfassung der Literaturrechnungen der BOKU im Bibliothekssystem ALMA für die Weiterverarbeitung in SAP
Budgetmonitoring für alle Bereiche der Bibliothek und der Literaturbudgets der Institute Abfragen in SAP
Führung von Hand- und Mahnkassa
Aufbereitung von budgetbezogenen Daten für das Berichtswesen im Bibliothekssystem ALMA und in SAP
Schriftverkehr
Mitarbeit in der Benutzungsabteilung
Erwünschte Qualifikationen
Abgeschlossene Ausbildung (idealerweise mit Buchhaltungskomponente)
Gute Anwender/innen-Kenntnisse des Bibliothekssystems ALMA Nachweisliche SAP-Kenntnisse
Sehr gute MS-Office-Kenntnisse
Kenntnisse universitärer Strukturen und Abläufe, insbesondere jener der BOKU, von Vorteil Bereitschaft zu Abenddiensten
Genauigkeit, Verlässlichkeit
Erscheinungstermin: 11.03.2019
Bewerbungsfrist: 01.04.2019
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an das Personalmanagement, Kennzahl 34, der Universität für Bodenkultur, Peter Jordanstraße 70, 1190 Wien; E-Mail: kerstin.buchmueller@boku.ac.at;
Bitte Kennzahl unbedingt anführen!
Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
www.boku.ac.at
Quelle: http://www.boku.ac.at/fileadmin/data/H01000/mitteilungsblatt-jobs/2019/KZ34.pdf (Stand: 13. März 2019)
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