Bibliotheksfachbedienstete/Bibliotheksfachbediensteteran der Universitätsbibliothek SalzburgGZ A 0063/1-2018An derUniversitätsbibliothek gelangt die Stelle eines/r Bibliotheksfachbedienstete/n gemäß Angestelltengesetz, Verwendungsgruppe IIa, des Kollektivvertrages für dieArbeitnehmer/innen der Universitäten zur Besetzung. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 439,40 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich Beschäftigungsdauer: unbefristet Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 10 Arbeitszeit: Mo – Fr zwischen 17:00 – 21:00 Uhr Aufgabenbereiche: Parteienverkehr: Vertretung an verschiedenen Bibliotheksstandorten (alle Tätigkeiten im Rahmen der Medienausleihe und Medienrückgabe, Gebühreninkasso; Erstinformation) und im Magazin der Hauptbibliothek nach Bedarf Anstellungsvoraussetzungen: Pflichtschulabschluss, gute EDV-Anwender/innenkenntnisse Erwünschte Zusatzqualifikationen: Abschluss einer Handelsschule oder ähnliche Ausbildung; Englischkenntnisse; Erfahrung im Bibliothekswesen Gewünschte persönliche Eigenschaften: sehr hohe zeitliche Flexibilität, Zuverlässigkeit, ausgeprägtes Servicebewusstsein, freundliches Auftreten, hohe Belastbarkeit in Stresssituationen, Kommunikationsfähigkeit, TeamfähigkeitTelefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662/8044-77240 gegeben.Bewerbungsfrist bis 9. Mai 2018Die Paris Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beimwissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere inLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die gefordertenQualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2465 sowie unterLeider können die Reise-und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrensentstehen, nicht vergütet werden.Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl GZ A 00063/1-2018senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@sbg.ac.at
Quelle: http://www.ubs.sbg.ac.at/stellenmarkt/GZ-A-0063-1-2018.pdf, Stand vom 24.04.2018
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