Mikroformen sind starke fotografische Verkleinerungen auf Mikrofilm (Rollfilm) oder auf Mikrofiche (Planfilm) für eine bessere Langzeitarchivierung von Beständen, welche meist in Form einer Karteiordnung untergebracht sind. Sie zählen zu den Nicht-Buch-Materialien in Bibliotheken oder vergleichbaren Institutionen.

Abhängig vom gewählten Verkleinerungsgrad, kann ein Mikrofiche (= transparenter Planfilmblatt meist in DIN A6) 60 bis mehrere hundert Seiten umfassen. Die Wiedergabe ist nur mit Hilfe von speziellen Lesegeräten möglich, bzw. können Rückvergrößerung mittels Mikroform-Scannern oder auf Papier mit Readerprintern ermöglicht werden. Im Allgemeinen sollen sie bei fachgerechter Lagerung etwa 500 Jahre halten, besonders unempfindlich und leicht zu reproduzieren sein. Außerdem ist es eine der platzsparensten und kostengünstigsten Methoden, umfangreiche Bestände in kompakter Form aufzubewahren.

Auch ältere Quellentexte, Zeitschriftenbände, Zeitungen oder längst vergriffene Textsammlungen können von einem Vorlageexemplar – im Idealfall von der Druckvorlage – abfotografiert und so als preiswerte Mikropublikation neu veröffentlicht werden. Eine besonders umfangreiche Textedition auf Mikrofiche bildet beispielsweise die Bibliothek der deutschen Literatur, die auf über 50 000 Mikrofiches 15 000 Erstausgaben der deutschen Literatur von rund 2500 Autoren vom Mitelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts vereint.
Quelle: Bibliothekarisches Grundwissen / Klaus Gantert / Rupert Hacker . – 8., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage . – München : K. G. Saur, 2008, S. 97

Heutzutage wird die Mikroverfilmung großteils von elektronischen oder digitalen Publikationen und anderen eMedien ersetzt, welche aus fachlicher Sicht weitaus kurzlebiger sind, da sich die Datei- und Wiedergabeformate fortlaufend verändern. Es scheint fast nichts zu geben, was 500 Jahre Speichermedium ersetzen kann, vorausgesetzt die entsprechenden Lesegeräte werden dann noch entwickelt/hergestellt/gewartet.

Ullmanns ArchivQuiz“ bietet eine sehr gute Zusammenfassung, aus welchen Gründen bzw. zu welchem Zweck Institutionen bestimmte Bestände auch mikroverfilmt aufbewahren:

  1. Sicherungsverfilmung: auf Grundlage der „Haager Konvention zum Schutz bei bewaffneten Konflikten“ vom 14.5.1954 vorbeugende und dauerhafte Sicherung der wertvollsten Archivunterlagen nach festgelegtem technischen Standard auf hochwertigem Mikrofilm für den Kriegs- und Katastrophenfall.
  2. Schutzverfilmung: für häufig genutzte, berteits beschädigte oder unhandliche Archivalien, die Archivbenutzern als Mikrofilm oder Mikro- brw. Makrofiche zur Verfügung gestellt werden.
  3. Ergänzungsverfilmung bietet die Möglichkeit, in mehreren Archiven verwahrte Bestände an den verschiedenen Aufbewahrungsorten in Mikrofilmen vollständig zugänglich zu machen.
  4. Ersatzverfilmung ist notwendig, um stark beschädigtes oder nicht erhaltungsfähiges Archivgut mikroverfilmt zu ersetzen.
Quelle: Ullmanns Archiv-Quiz  : 150 Fragen & Antworten rund um das Archivwesen / von Dirk Ullmann. Mit einem Geleitw. von Dieter Hoffmann . – Berlin : BibSpider, 2008, S. 22

Digital for now, analog forever„, ein Werbespruch des Mikrofilmunternehmens Ulshöfer IT GmbH + Co KG in Deutschland.